Beim ersten Termin wird nach eingehender Untersuchung festgestellt, ob eine Notwendigkeit für eine kieferorthopädische Behandlung besteht und ob es der richtige Zeitpunkt ist die Behandlung einzuleiten.
Sie erfahren bei diesem Termin auch, ob Ihre Krankenversicherung sich an die Behandlungskosten beteiligen wird und welche weiteren finanziellen Aspekte zu beachten sind.
Besteht ein Behandlungsbedarf und Sie wünschen sich eine Behandlung bei uns, werden Anfangsunterlagen erstellt.
Die diagnostischen Unterlagen sind erforderlich um ein Behandlungsplan bei der Krankenversicherung einzureichen.
Anfangsunterlagen sind in der Regel:
Nach Auswertung der Unterlagen und Erstellung des Planes wird Ihnen ausführlich und verständlich erklärt, welche Behandlung für Sie oder Ihr Kind individuell empfohlen wird.
Je nach Diagnose gibt es manchmal mehrere Alternativen in der Therapie mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Sie werden hierüber aufgeklärt.
Natürlich erhalten Sie auch eine Aufklärung darüber welche möglichen Risiken und Nebenwirkungen es bei einer kieferorthopädischen Behandlung geben kann und welche Kosten auf Sie zukommen werden.
Wenn der Behandlungsplan durch die Krankenversicherung genehmigt ist, kann die Therapie gestartet werden.
Die zukünftigen Kontrolltermine werden individuell mit Ihnen abgestimmt.
Dann rufen Sie uns gern an:
04152 61 31
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Kieferorthopädie Geesthacht
Geesthachter Straße 5
21502 Geesthacht
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