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Kinder
Für eine gesunde Gebissentwicklung

Bereits im Kindesalter, ab 4 bis 6 Jahren, können sich bestimmte Fehlstellungen im Gebiss mit der Zeit verschlimmern und negative Einflüsse auf die Zähne oder auf das Kieferwachstum haben.

Daher sollten für die natürliche Entwicklung des Gesichts und Gebisses Fehlstellungen frühzeitig erkannt und beseitigt werden.

Warum sollte Ihr Kind frühzeitig kieferorthopädisch behandelt werden?

Durch eine so genannte Frühbehandlung werden präventive Maßnahme ergriffen, um komplizierte Behandlungen im späteren Alter zu vermeiden.

Vorbeugend gilt es auch Verletzungsgefahren der Zähne zu minimieren, wenn ein zu großer Abstand zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen besteht.

Sollten Fehlfunktionen der Weichteile erkannt werden wie z.B. ein falsches (viscerales) Schluckmuster oder eine dauerhafte Mundatmung, leiten wir eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Logopäden oder HNO-Ärzte ein.

Fehlfunktionen der Weichteile (orofaziale Dysfunktionen) können Fehlstellungen im Gebiss hervorrufen oder negativ begünstigen.

Nach Abschluss einer Frühbehandlung werden die Patienten in einer vom Kieferorthopäden festgelegten Zeit wieder untersucht, um neue Zahn- oder Kieferfehlstellungen auszuschließen.  


Sehen Sie sich vorher/nachher Bilder einer Behandlung auf unserer Praxisseite an.


Ist eine Überweisung zum Kieferorthopäden notwendig?

Nein, einen Termin zur Erstberatung können Sie auch ohne Überweisung vereinbaren.

Wie wird bei Kindern behandelt?

In der Regel kommen nur herausnehmbare Spangen zum Einsatz, die täglich nachmittags und nachts getragen werden müssen.

Wie lange dauert eine Frühbehandlung?

Die Behandlungszeit kann bis zu 1,5 Jahren betragen. Die Dauer ist jedoch von der individuellen Fehlstellung und der Gewebereaktion des Patienten abhängig.

Ist eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie sinnvoll?

Besonders sinnvoll ist eine Zusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen, wenn die Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht übernimmt (KIG Einstufung 1 bis 2).

Allerdings muss die Zusatzversicherung für Kieferorthopädie vor Feststellung einer Behandlungsnotwendigkeit abgeschlossen werden. Tarifabhängig kann es Wartezeiten geben.

Haben Sie weitere Fragen zur frühkindlichen Behandlung oder wünschen Sie eine unverbindliche Beratung?

Dann rufen Sie uns gern an:
04152 61 31